Rat
Die aktuelle Legislaturperiode des Rates der Kreisstadt Höxter hat am 1. November 2020 begonnen. Der neue Rat trat zum ersten Mal am 05. November in der konstituierenden Sitzung zusammen.
Ab diesem Zeitpunkt hat der neu gewählte Bürgermeister Daniel Hartmann die Nachfolge von Amtsinhaber Alexander Fischer angetreten.
Im Rat werden alle wichtigen, zukunftsweisenden Entscheidungen durch den Bürgermeister und die 42 Ratsmitglieder getroffen. Nach der Kommunalwahl vom 13. September ergibt sich folgende Sitzverteilung im Rat der Stadt Höxter:
Die gewählten Ratsmitglieder, die Zusammensetzung der einzelnen Gremien mit den von den Parteien und Wählergruppen benannten sachkundigen Bürgern, den Sitzungsplan, die aktuellen Einladungen, Tagesordnungen und Niederschriften zu den Ausschüssen des Rates, können im Ratsinformationssystem (RIS) eingesehen werden.
Hier eine erste Übersicht der Ausschüsse des Rates:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Ausschuss für Bildung, Familie und Sport
- Ausschuss für Planung und Umweltschutz
- Bau- und Grundstücksausschuss
- Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Arbeitsplatzförderung, Tourismus und Kultur
- Betriebsausschuss für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Stadtentwässerung Höxter (ESH)"
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Fachausschuss für die gemeinsame Wahrnehmung der Aufgaben der Volkshochschule Höxter-Marienmünster
Zudem sind für jede Ortschaft sowie die Kernstadt Ortsausschüsse gebildet worden.
Die Aufgabenbereiche der einzelnen Ausschüsse können dem Dokument im unteren Bereich dieser Seite entnommen werden.
In verschiedenen Aufsichtsräten, Beiräten, Gesellschafterversammlungen etc. wird die Stadt Höxter ebenfalls vertreten. Wer die Vertretung der Stadt im einzelnen wahrnimmt, können Sie der Übersicht unten auf dieser Seite entnehmen.
Auskünfte nach § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz
Gemäß § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz müssen kommunale Hauptverwaltungsbeamte (Landräte und Bürgermeister) sowie die Mitglieder kommunaler Gremien (Ratsmitglieder und sachkundige Bürgerinnen und Bürger) schriftlich Auskunft geben über
- den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
- die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes,
- die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
- die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen und
- die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.
Diese Angaben sind jährlich in geeigneter Form zu veröffentlichen.
Die Auskünfte werden bei der Stadt Höxter vorgehalten und können in den nachfolgenden Dokumenten zu den Ratsmitgliedern sowie den sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern der einzelnen Ausschüsse eingesehen werden.
Dokumente
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