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Wohnraumförderung

Allgemeine Informationen

Das Land NRW gewährt für den Bau von Mietwohnungen, den Neubau, Ersterwerb und den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und die Modernisierung in bestehenden Gebäuden zinsgünstige Darlehen.

Nähere Informationen und Ansprechpartner zu den Fördermöglichkeiten finden Sie auf den Webseiten zur Wohnraumförderung des Kreises Höxter und der NRW.Bank.

Informationen zur Förderung der Pflege und dem Erhalt von Denkmälern und dem integrierten Stadtentwicklungskonzept  im Stadtgebiet Höxter,  erhalten Sie außerdem auf der Seite Förderung und Steuererleichterungen.


Verzinsung der Baudarlehen für selbstgenutztes Wohneigentum

Das Land fördert auch den Neubau und Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien und Haushalte mit geringerem Einkommen. Die Förderrichtlinien sehen vor, dass nach bestimmten Fristen die Zinsvergünstigung ausläuft und die Zinsen der Förderdarlehen angehoben werden. Um den Entwicklungen auf den Wohnungsmärkten in NRW möglichst bedarfsgerecht begegnen zu können, gab es seit Bestehen der Wohnraumförderung immer wieder Änderungen in den Fördervorschriften, die zu unterschiedlichen Darlehensbedingungen führen. Es besteht jedoch jederzeit die Möglichkeit, die Zinsen zu senken. Hierbei wird die individuelle Einkommenssituation der dem Haushalt zugehörigen Personen berücksichtigt. 

Die Eigentümer werden von der NRW.BANK entsprechend informiert und haben die Möglichkeit, durch eine Bescheinigung der Stadt Höxter als zuständiger Stelle für Wohnraum im Stadtgebiet Höxter nachzuweisen, inwieweit ihr anrechenbares Einkommen die dann gültige Einkommensgrenze einhält oder überschreitet (sog. Einkommensbescheinigung).

Informationen zu den Konditionen und Zinssenkungsmöglichkeiten bekommen Sie bei Ihrem Sachbearbeiter der NRW.Bank oder unter folgendem Link: https://www.nrwbank.de/de/privatpersonen/bestandskunden-wohneigentum/verzinsung-wohneigentum/

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte reichen Sie mit dem Antrag und den Einkommenserklärungen (für jeden Haushaltsangehörigen mit Einkommen) die sich aus der Checkliste ergebenden Nachweise/ Unterlagen in Fotokopie (alle Seiten!) ein.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Ausstellung dieser Bescheinigung beträgt 6,00 -10,00 EUR.

Rechtsgrundlage

Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)

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