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Wohngeld

Allgemeine Informationen

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete (für Mieterinnen und Mieter) 

oder zur Belastung (für selbstgenutztes Eigentum).

Die Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen werden bei der Bewältigung ihrer Wohnkosten finanziell unterstützt.

Ein Antrag auf Mietzuschuss ist nur möglich, wenn Sie Mieterin/Mieter oder Untermieterin/Untermieter sind.

Die Gewährung von Wohngeld erfolgt wohnungsgebunden. Bei einem Umzug ist entsprechend ein neuer Wohngeldantrag zu stellen.

Ein Lastenzuschuss wird nur für den Wohnraum des Lebensmittelpunkts gewährt, ein Wohngeldbezug für anderes Wohneigentum ist nicht möglich.

Auf dem Serviceportal GemeinsamOnline erhalten Sie alle Informationen zum Wohngeldantrag und haben die Möglichkeit Ihren Antrag online an die Wohngeldstelle zu übermitteln.

 

Informationen zur Wohngeldreform 2023
Informationen zur Wohngeldreform 2023 (Englisch)
Informationen zur Wohngeldreform 2023 (Türkisch)
Voraussetzungen

Voraussetzung für die Gewährung von Wohngeld ist, dass es sich um selbstgenutzten Wohnraum handelt.

Die Höhe des zu bekommenden Wohngeldes richtet nach den Kriterien:

  • die Haushaltsgröße
  • das monatliche Gesamteinkommen
  • die Höhe der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung

Mit Hilfe des Wohngeldrechners NRW wird Ihr individueller Anspruch anhand der Kriterien errechnet.

Welche Fristen muss ich beachten?

Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Es wird von Beginn des Antragsmonats an, in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten, gezahlt. Nach Ablauf der zwölf Monate ist ein neuer Antrag zu stellen. 

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