Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete (für Mieterinnen und Mieter)
oder zur Belastung (für selbstgenutztes Eigentum).
Die Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen werden bei der Bewältigung ihrer Wohnkosten finanziell unterstützt.
Ein Antrag auf Mietzuschuss ist nur möglich, wenn Sie Mieterin/Mieter oder Untermieterin/Untermieter sind.
Die Gewährung von Wohngeld erfolgt wohnungsgebunden. Bei einem Umzug ist entsprechend ein neuer Wohngeldantrag zu stellen.
Ein Lastenzuschuss wird nur für den Wohnraum des Lebensmittelpunkts gewährt, ein Wohngeldbezug für anderes Wohneigentum ist nicht möglich.
Auf dem Serviceportal GemeinsamOnline erhalten Sie alle Informationen zum Wohngeldantrag und haben die Möglichkeit Ihren Antrag online an die Wohngeldstelle zu übermitteln.