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Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung

Allgemeine Informationen

Nach dem 4. Kapitel SGB XII erhalten Ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen Leistungen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen bestreiten können. Die Hilfen nach dem 4. Kapitel SGB XII werden in der Regel für die Dauer eines Jahres bewilligt und sind durch einen Folgeantrag zu verlängern.

Bei der Hilfegewährung wird zwischen dem Regelbedarf, durch den der Lebensunterhalt bestritten werden soll, und Mehrbedarfen (Schwerbehinderung Merkzeichen G oder ärztlich attestierte besondere Ernährung) unterschieden. Ebenfalls werden bei vorliegender Hilfebedürftigkeit die angemessen Unterkunfts- und Heizungskosten übernommen. Die Hilfebedürftigkeit errechnet sich aus der Gegenüberstellung von Bedarf und vorhandenem Einkommen.

Im Regelfall sind die gewährten Hilfen nicht zurückzuzahlen. In bestimmten Fällen kann jedoch auch die Hilfegewährung in Form eines Darlehens in Betracht gezogen werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis / Pass / Bescheinigung des Äusländeramtes / Vertriebenen- oder Flüchtlingsausweis / Schwerbehindertenausweis
  • Einkommensnachweis (z.B. Rentenbescheid, Versorgungsbezüge, Unterhaltsurteil, -beschluss, -vergleich, Kindergeldbescheid, Wohngeldbescheid)
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate vor Antragsstellung
  • Sparbuch / Festgeldkonto / Bausparvertrag / Sparverträge / etc.
  • KFZ-Schein / -Brief ; Wertgutachten (soweit vorhanden)
  • Nachweis über den Rückkaufwert zzgl. Dividenden und Überschussanteile der Lebensversicherung
  • Versicherungspolicen (Hausrat, Haftpflicht, KFZ-Haftpflicht) und Nachweis der Belastungen im Kontoauszug
  • Mietbescheinigung/ -vertrag / Untermietvertrag
  • Nachweis über die Höhe des zu zahlenden Heizkostenabschlages
  • Bankverbindung
  • Name, Geburtsname, Anschrift und derzeit  ausgeübter  Beruf von Kindern und/oder Eltern
  • Nachweis über Art der Krankenversicherung und Beitragshöhe
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