Bereitstellung der den Asylbewerbern, Bürgerkriegsflüchtlingen, geduldeten und sonstigen Ausländern nach dem AsylblG zustehenden Grundleistungen, Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie sonstiger Leistungen.
Gewährung von Leistungen nach dem AsylblG
Die der Stadt Höxter nach dem Asylverfahrensgesetz zur Unterbringung zugewiesenen Ausländer erhalten Leistungen nach Maßgabe der §§ 1, 2 AsylblG. Dabei werden die zu erbringenden Grundleistungen in Form von Bargeldleistungen und monatlichen Taschengeldleistungen bei Unterbringung in der Regel in von der Stadt Höxter betriebenen Gemeinschaftsunterkünften gewährt.
Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände werden quartalsweise Berechtigungsscheine für notwendige Arztbesuche ausgestellt, wobei die Behandlung sich auf die unbedingt erforderlichen Leistungen beschränkt. Einweisungen in das Krankenhaus (sofern kein Notfall) sowie die Gewährung von Heil- und Hilfsmitteln bedürfen der vorherigen Zustimmung des Fachbereiches Soziale Sicherung. Hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen gelten die o.g. Einschränkungen. Sonstige Leistungen können im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens im Einzelfall gewährt werden.
Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, An der Steinmühle 1 sowie nach Vereinbarung.