Lärmaktionsplan
Die Stadt Höxter ist nach EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet, aufbauend auf der vorliegenden Lärmkartierung des Landes Nordrhein-Westfalen und vor dem rechtlichen Hintergrund des Runderlasses des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz „Lärmaktionsplanung“ vom 07.02.2008 einen Lärmaktionsplan aufzustellen.
Grundlage der Lärmaktionsplanung ist die EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, 2002/49/EG - kurz Umgebungslärmrichtlinie. Diese legt fest, dass anhand von Lärmkarten der Umgebungslärm für Hauptverkehrswege und Ballungsräume zu ermitteln ist und entsprechend den Kartierungsergebnissen Lärmaktionspläne aufzustellen sind mit dem Ziel, den Umgebungslärm soweit erforderlich zu verhindern und zu mindern.
Die Erstellung von Lärmkarten und die Ausarbeitung von Aktionsplänen sind laut Umgebungslärmrichtlinie in mehreren Stufen vorgesehen. Eine Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung im Rahmen der 1. Stufe war für die Hauptverkehrsstraßen in Höxter nicht erforderlich. Die jetzt vorliegende 3. Planungsstufe ist eine Fortschreibung, also Überprüfung und Ergänzung der 2. Stufe, die von der Stadt Höxter im Jahr 2017 erarbeitet wurde
Die Lärmkartierung erfolgte gemäß den Vorgaben des BImSchG § 47c für Straßenverkehr auf Hauptverkehrsstraßen > 3 Mio. Kfz/a (ca. 8.200 Kfz/24 h) durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Nordrhein-Westfalen. Das sind in Höxter die B 64 Pyrmonter Straße/ Godelheimer Straße/ Albaxer Straße und die L 755 Westerbach-/ Weserstraße und zusätzlich in Stufe 3 die Lütmarser Str. in Höxter..
Die Planungsgemeinschaft LK ARGUS Kassel GmbH wurde mit der Fortschreibung und Ergänzung zur Stufe 3 beauftragt
Die erstellten Lärmkarten werden im vorliegenden Lärmaktionsplan ausgewertet und im Ergebnis Bereiche herausgearbeitet, in denen aufgrund der Lärmbelastungen und Lärmbetroffenheiten Handlungsbedarf besteht (Maßnahmenbereiche der Lärmaktionsplanung).
Im Rahmen der Lärmaktionsplanung werden unter Einbindung bereits bestehender Planungen Strategien der Lärmminderung entwickelt und Maßnahmenkonzepte zur Lärmminderung in den Maßnahmenbereichen erarbeitet. Die Maßnahmenkonzepte münden in ein Gesamtkonzept, in dem die Aktivitäten der Stadt Höxter dargestellt werden.
Vom 04.07. bis zum 06.09.2019 hatte die Öffentlichkeit, vom 27.09. bis 30.10.2019 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Gelegenheit, zu dem Entwurf des Lärmaktionsplans Stellung zu nehmen.
Der Plan mit seinen Anlagen steht hier zum Download zur Verfügung.
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