Heizen mit Holz
Viele Häuser im Stadtgebiet Höxter heizen, auch anteilig, noch mit Holz. Diese Kamin- und Kachelöfen sind in früheren Jahren die Regel gewesen, da es wenige Alternativen zum Heizen mit Holz gab. Heutzutage werden die Öfen weniger intensiv genutzt oder Kamine aus ästhetischen Gründen gebaut. Bei diesen Anlagen kann es sich um freistehende, offene oder geschlossene Kamine, Kachelöfen oder Pelletöfen handeln. Die offene Form von Feuerstätten ist weniger vertreten, da es zu einer höheren Schadstoffbelastung innerhalb der Wohnräume kommen kann. Die Pelletöfen sind meistens automatisch geregelt und es bedarf wenig Eingreifen seitens des Nutzers. Zudem setzen sie in der Regel die wenigsten CO2-Emissionen frei.
© pixabay/LUM3NHolz ist ein nachwachsender Rohstoff, welcher auch innerhalb des Landes bzw. in der Region erzeugt und transportiert werden kann, was die Lieferwege verhältnismäßig geringhält. Jedoch steigen die Preise für Kaminholz in den letzten Jahren deutlich, da auch unsere Wälder unter den Folgen des Klimawandels leiden.
Heutzutage ist die Beheizung der Wohnflächen nicht ausschließlich auf Holzverbrennung ausgerichtet, wird aber unterstützend genutzt. Dabei sind grundlegende Regeln der sachgemäßen Verbrennung von Holz unbedingt zu beachten. Die Verbrennung stellt für sich bereits ein eher klimaschädigendes Medium dar und birgt, wenn falsch ausgeführt, ein noch größeres Schadenspotential. Hierzu zählt die Entstehung von giftigen Gasen und einer Freisetzung von Feinstaub.
Bei einem fachgerechten Betrieb der Feuerstätte können Feinstaub und andere Emissionen stark minimiert und Brennstoff eingespart werden.
Welche Aspekte sind bei der emissions- und schadstoffarmen Verbrennung von Holz zu beachten?
Ausschließlich sehr gut getrocknetes Holz sollte in den Kleinfeuerungsanlagen verbrannt werden. Wenn der Anteil an Restfeuchtigkeit zu hoch ist, kann dies zu beachtlichen Rauchentwicklungen führen. Diese Rauchentwicklungen enthalten erhöhte Schadstoffwerte und belasten das Klima, die Gesundheit und Ihre Umgebung. Zudem ist eine Wärmeentwicklung erst bei trockenem Holz optimal. Die Trocknung des Scheitholzes kann sich, je nach Holzart, über ein bis zwei Jahre ziehen. Es ist wichtig, dass der Wassergehalt unter 20% liegt. Wenn Sie Ihr eigenes Holz trockenen, sollte dieses trocken, vor Regen und Schnee geschützt, sonnig und ohne Kontakt zum Erdboden gelagert werden. Bei extern gekauftem Holz können Sie sich den Feuchtigkeitsgehalt vom Verkäufer bestätigen lassen. Nicht zu vergessen ist die Wahl von geeigneten Holzarten. Zu den empfohlenen Hartholzarten mit gutem Heizwert zählen: u.a. Buche, Eiche, Esche. Nadelgehölze eignen sich in der Regel weniger für die Verbrennung (Harz), vor allem bei offenen Feuerstätten.
Das zu verbrennende Holz darf unter keinen Umständen lackiert, lasiert oder mit anderen Holzschutzmitteln behandelt sein, da sonst eine Giftstoffentwicklung während des Verbrennungsprozesses stattfindet. Ebenfalls verboten ist das Verbrennen von Zeitungen, Papier, Pappe und insbesondere Plastik(-Verpackungen) sowie Abfällen, bspw. Nussschalen. Nicht nur Ihre Umgebung und die Umwelt leiden, auch Ihre Feuerstätte nimmt durch die verbotene oder unsachgemäße Verbrennung deutlichen Schaden. Kohlebriketts dürfen nur in dafür zugelassenen Feuerstätten verbrannt werden.
Für erhältliche Holz-Briketts und Holz-Pellets müssen verschiedene DIN-Vorschriften beachtet und eingehalten werden, welche die Qualität und Eigenschaften der Produkte regeln. Hierzu zählen die DIN EN ISO 17225-3 und die DIN EN ISO 17225-2. Weitere Qualitätssiegel wie das DINplus und ENplus Siegel sind zudem vertrauenswürdige Anhaltspunkte beim Kauf.
Der richtige Umgang an Ihren Feuerstätten kann sich manchmal etwas schwierig gestalten, vor allem, da das Entfachen eines Feuers am meisten Emissionen freisetzt. Es gibt jedoch Möglichkeiten, diese Belastungen so gut es geht zu minimieren. Oft gehört der Griff zur Bedienungsanleitung Ihres Gerätes dazu, um mit allen Funktionen und Reglern vertraut zu sein.
Bei der Entfachung eines Feuers spielt die Luftzufuhr eine entscheidende Rolle – keine Sauerstoffzufuhr bedeutet kein Feuer. Neben der Luftzufuhr müssen auch die Menge des Brennmaterials und die Zugabe dessen beachtet werden. Auch die Wahl des Anzündematerials kann bereits einen Effekt auf die Emissionsrate und das Abbrennen des Holzes haben. Empfohlen werden natürliche Anzünder wie Holzfaser oder Holzwolle, niemals Flüssigkeiten wie Petroleum oder Spiritus.
Das Umweltbundesamt unterscheidet bei der Anheizmethode in zwei verschiedene Arten: Anzünden von oben und Anzünden von unten (Herstellerhinweise immer beachten!).
Die Anzündmethode von oben stellt in vielen Fällen die emissionsärmere Methode dar, jedoch dauert es etwas länger als von unten. Beide Methoden sind in der Broschüre des Umweltbundesamtes „Heizen mit Holz“ nachzulesen.
Wenn die Feuerstätte vollständig abgekühlt ist, muss die Asche entsprechend entsorgt werden, um den weiteren Betrieb nicht zu stören. Hier sollten Sie besonders vorsichtig vorgehen, da es durch Verwirbelung oder unsachgemäße Handhabung zu einer Belastung mit Schadstoffen kommen kann und dies Ihre Gesundheit gefährdet. Die kalte Asche sollte in einem verschlossenen Behältnis im Hausmüll (Restmüll) entsorgt werden. Weiterhin sollte die Asche nicht als Düngemittel zum Einsatz kommen, da eine Freisetzung der enthaltenen Schwermetalle unbedingt zu vermeiden ist.
Das Wichtigste ist die regelmäßige (verpflichtende) Inspektion der gesamten Anlage sowie die notwendigen Reinigungen. Diese werden durch Ihre/n Bezirksschornsteinfeger/in durchgeführt, welche auch bei Fragen oder Problemen bereitsteht. Die Feuerstättenschau sollte unbedingt vor jeder neuen Heizperiode erfolgen, um mögliche Mängel oder Probleme feststellen und beheben zu können.
Diese Feuerstättenschau ist auch im Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SCHfHwG) festgehalten, ebenso wie die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) des Bundes die Regelmäßigkeit der Kehrungen verankert. Die zulässigen Brennstoffe und Emissionswerte sind in der Ersten Verordnung des Bundesimmissionsschutzgesetztes (1. BImSchV) festgelegt. Beachten Sie bei älteren Geräten die Übergangsfristen, da diese innerhalb von bestimmten Fristen getauscht werden müssen.
Alte Holzfeuerungen, die bis Ende März 2010 zugelassen wurden, dürfen nur noch eine komplette Heizsaison betrieben werden, wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV entsprechen. Betroffen sind alle Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen mit einer Typprüfung zwischen dem 1. Januar 1995 bis 21. März 2010.
Ausgenommen von der Sanierungspflicht sind laut Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz folgende Feuerungsanlagen:
- Nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen mit einer Nennwärmeleistung unter 15 Kilowatt,
- Offene Kamine,
- Badeöfen,
- Grundöfen, (das sind Einzelraumfeuerungsanlagen als Wärmespeicheröfen (Kachelöfen) aus mineralischen Speichermaterialien, die an Ort und Stelle handwerklich gesetzt werden),
- Einzelraumfeuerungsanlagen in Wohneinheiten, deren Wärmeversorgung ausschließlich über diese Anlagen erfolgt,
- Kamine und Öfen, die vor 1950 hergestellt oder errichtet wurden (historische Öfen).
Die Überprüfung kann Ihr/e Schornsteinfeger/in übernehmen. Sollten Sie Geräte betreiben die nicht den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BlmSchV entsprechen, drohen ggf. Bußgelder.
Wenn Sie eine neue Feuerungsstätte planen, informieren Sie sich gründlich über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Anlagen und sprechen Sie mit Fachpersonal, um eine zu Ihren Bedürfnissen passende Anlage zu finden. Besonders emissionsarme Öfen werden mit dem Blauen Engel ausgezeichnet, da sie strenge Anforderungen erfüllen.
Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das gilt ab 2024 zuerst nur unmittelbar für Neubaugebiete. Sobald die regionale Wärmeplanung abgeschlossen ist (30. Juni 2028 in Kommunen bis 100.000 Einwohner), gilt die 65 Prozent Vorgabe auch für Bestandsgebäude.
Laut des HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V., ist es für Besitzer von Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- und Kachelöfen, Heizkaminen sowie Pelletöfen besonders wichtig zu wissen, dass sie ihre Einzelraumfeuerstätten auch in Zukunft uneingeschränkt betreiben dürfen, wenn sie die Vorgaben der 2. Stufe der 1. BImSchV erfüllen. Mehr noch – die Wärme des Holzfeuers kann sogar für die Erfüllung der Vorgaben des GEG angerechnet werden. Der Einsatz von Biomasse als Brennstoff ist sowohl im Neu- als auch im Bestandsbau eine zulässige Erfüllungsoption. In § 71 des GEG heißt es dazu: „Unvermeidbare Abwärme kann im Nachweis der Pflichterfüllung (…) angerechnet werden, soweit sie über ein technisches System nutzbar gemacht und im Gebäude zur Deckung des Wärmebedarfs eingesetzt wird.“ Das bedeutet, dass die mit Holz betriebene moderne Einzelraumfeuerung mit einem Anteil von 10 Prozent an den 65 Prozent der erneuerbaren Energien angerechnet werden kann, die das GEG bei einem Neubau oder in Zukunft im Rahmen einer Modernisierung der Heizungsanlage fordert.
Weitere Informationen, Tipps und Anlaufstellen finden Sie auf den folgenden Websites:
Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW und weitere Informationen der Verbraucherzentrale zum Thema „Kaminöfen – so nutzen Sie Ihren Kaminofen umweltfreundlich“, unter: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/heizen-und-warmwasser/kaminoefen-so-nutzen-sie-ihren-kaminofen-umweltfreundlich-44636
Umweltbundesamt, Broschüre „Heizen mit Holz“: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/uba_rg_heizen_mit_holz.pdf
Umweltbundesamt, Flyer „Heizen mit Holz: Wenn dann richtig!“: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/heizen-holz-wenn-dann-richtig
Infoportale des HKI - Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e. V., unter: www.ratgeber-ofen.de oder www.richtigheizenmitholz.de
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Zusammenstellung der Sanierungsregelungen für Einzelraumfeuerungsanlagen: https://www.bmuv.de/themen/luft/ueberblick-luft/uebergangsregelungen-der-1-bimschv
Ofenakademie – Lernen Sie den richtigen Umgang mit einem Holzofen mit dem Ofenführerschein: https://www.ofenakademie.de/product/der-ofenfuehrerschein-selbstlernkurs/
Finden Sie Ihre/n Schornsteinfeger/in: https://www.schornsteinfeger-owl.de/index.html
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert moderne, emissionsarme Holzfeuerungen wie Scheitholzvergaserkessel, Holzpellet-Anlagen oder Feuerungsanlagen, die über einen Staubabscheider verfügen. Siehe: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html