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Förderung und Steuererleichterungen

Antrag auf 5-jährige Förderung des Gebäudeerwerbs (Altbauförderung) - Antrag für Privatpersonen
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Antrag auf 5-jährige Förderung des Gebäudeerwerbs (Altbauförderung) -Antrag für Unternehmen
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Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gem. §§ 7h, 10f, 11a des Einkommensteuergesetzes (EStG)
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Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gem. §§ 7i, 10f, 11b des Einkommensteuergesetzes (EStG)
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Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 10g Einkommensteuergesetz (EStG)
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Antrag auf Förderung des Gebäudeerwerbs (Altbauförderung) - einmalige Förderung eines Altbaugutachtens
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Antrag auf Förderung des Gebäudeerwerbs (Altbauförderung) - einmalige Förderung eines Altbaugutachtens
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Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus den Mitteln des Verfügungsfonds nach den Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008
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Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus den Mitteln des Verfügungsfonds nach den Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008
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Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu einer Maßnahme der Profilierung und Standortaufwertung auf Grundlage von Ziffer 11.2 der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008
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Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu einer Maßnahme der Profilierung und Standortaufwertung auf Grundlage von Ziffer 11.2 der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008
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Antrag auf Gewährung von Denkmalpauschalmittel
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Allgemeine Informationen

Denkmalförderung des Landes Nordrhein-Westfalen

Private, kirchliche und kommunale Eigentümerinnen und Eigentümer können beim Land Nordrhein-Westfalen Fördergelder für die Pflege und den Erhalt ihrer Denkmäler beantragen. 

Dabei muss jeweils ein Eigenanteil beigetragen werden, der je nach Förderung unterschiedlich hoch ist. 

Förderfähig sind die denkmalbedingten Aufwendungen für den Erhalt und die Pflege von Baudenkmälern und beweglichen Denkmälern (Bau- und Nebenkosten) sowie Ausgaben für Bauvoruntersuchungen, wissenschaftliche Erforschung und Erfassung sowie die Präsentation von Denkmälern. 

Anträge sind für das jeweils kommende Förderjahr schriftlich mit einem Antragsformular vor Beginn der Maßnahme und in der Regel bis zum 1. Oktober bei der jeweiligen Bezirksregierung als zuständiger Bewilligungsbehörde einzureichen. 

Das Förderprogramm wird durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG) zu Beginn des darauf folgenden Jahres aufgestellt. Die Bewilligung der Maßnahmen erfolgt durch die Bezirksregierung. 

Weitere Informationen zur maßgeblichen Förderrichtlinie des MHKBG, dem Programmaufruf sowie ergänzenden Punkten:

www.mhkbg.nrw/themen/bau/denkmalschutz

 

Denkmalpauschalmittel


Zur Förderung kleiner denkmalpflegerische Maßnahmen stellen das Land und die Stadt Höxter Fördermittel zur Verfügung. Hiermit können denkmalbedingte Mehrkosten bei der Sanierung und Instandsetzung eines Baudenkmales gefördert werden. Hierfür steht ein begrenzter Etat zur Verfügung, über dessen Bereitstellung zudem jährlich neu entschieden werden muss.

Ein Zuschussantrag kann bei der Unteren Denkmalbehörde gestellt werden. Die Maßnahme muss grundsätzlich im Jahr der Beantragung auch abgeschlossen werden, es empfiehlt sich eine frühzeitige Beantragung

 
Förderung von Altbauten


Angesichts der besonderen Bedeutung der Ortskerne für das dörfliche und städtische Leben stellt der bauliche Bestand ein großes Potenzial für das Ortsbild, das Wohnen in den historischen Ortskernen und die Funktionsfähigkeit der Ortskerne dar.

Infolge des sozialen und demografischen Wandels sowie des prognostizierten Rückgangs der Bevölkerung soll mit der Förderung des Erwerbs von Altbauten das Potenzial des meist ortsbildprägenden Altbaubestands verstärkt genutzt und zugleich einem (weiteren) Leerstand von Gebäuden vorgebeugt werden. Gleichzeitig sollen Impulse für den Erhalt der historischen Bausubstanz und der zentralen Funktionen gegeben werden.

Die vom Rat der Stadt Höxter beschlossenen Förderrichtlinien bieten einen Anreiz, im Dorf- oder Stadtzentrum ältere Gebäude zu erwerben und zu bewohnen.

Ihre Ansprechpartner sind für die Antragstellung Holger Dittrich, für bau- und denkmalrechtliche Fragen Christoph Kühne sowie für planungsrechtliche Fragen Thomas Schwingel.

Städtebaumittel


Die Städtebauförderung erstreckt sich auf Maßnahmen an Baudenkmälern und an erhaltenswerten oder stadtbildprägenden Gebäuden innerhalb des Gebietes des sog. "Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes". 
Dieses umfasst die Altstadt einschließlich angrenzender Straßenzüge, die Corveyer Allee und Corvey. Gefördert werden hier bauliche Maßnahmen zur gestalterischen und technischen Aufwertung der Bausubstanz, aber auch altstadtgerechte Umgestaltung von Freiflächen. Es handelt sich um Fördermittel des Landes NRW und der Stadt Höxter.

Ergänzend hat die Bundesregierung das Förderprogramm "Jung kauft Alt" aufgelegt, das darauf abzielt, Familien mit kleinen und mittleren Einkommen beim Kauf und der Sanierung von sanierungsbedürftigen Häusern und Wohnungen zu unterstützt. Es bietet zinsverbilligte Kredite über die KfW-Förderbank, um den Erwerb von Wohneigentum zur Eigennutzung zu erleichtern. https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/topthemen/Webs/BMWSB/DE/jung-kauft-alt/jka-topthema-artikel.html

Weitere Informationen erhalten Sie hier

Als Ansprechpartner für die Antragstellung stehen Holger Dittrich und für bautechnische und baugestalterische Fragen Henning Fischer in der Stadtverwaltung zur Verfügung.

 

Steuererleichterungen für Aufwendungen an Baudenkmälern und erhaltenswerten Gebäuden

Neben den direkten Förderungen hat der Gesetzgeber für die Denkmaleigentümer Steuererleichterungen durch erhöhte Abschreibungsmöglichkeiten vorgesehen (nach §40 DSchG NW in Verbindung mit EStG). Hier können die Kosten für Baumaßnahmen, die für den Erhalt oder die sinnvolle Nutzung des Baudenkmals erforderlich sind und mit der Unteren Denkmalbehörde zuvor abgestimmt werden, von der Stadt Höxter zur Vorlage beim Finanzamt bescheinigt werden. Für diese Bescheinigung wird eine Gebühr erhoben.

Sofern das Gebäude im Bereich eines förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes gelegen ist und die Stadt Höxter einen Wert für das Stadtbild/eine Erhaltenswertigkeit attestiert, sind derartige Bescheinigungen sogar für nicht denkmalwerte Gebäudesubstanz gebührenfrei möglich

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