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Teilung von Grundstücken

Allgemeine Informationen

Die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf, bedarf der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Höxter.

Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung

  • Verhältnisse geschaffen würden, die den Vorschriften der BauO NRW 2018 oder den aufgrund der BauO NRW 2018 erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen (§ 7 (2) BauO NRW 2018),
  • eines Grundstücks im Geltungsbereich eines Bebauungsplans Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Bebauungsplans widersprechen (§ 19 (2) BauGB).

Hinweise

Liegen bauordnungsrechtliche Verstöße vor, sind diese im Teilungsverfahren oder zusätzlich in einem eigenen Genehmigungsverfahren zu regeln. Hierzu kann es erforderlich sein, Bau- oder Abweichungsanträge zu stellen und/oder Baulasten eintragen zu lassen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antrag auf Teilungsgenehmigung
  • amtlicher Lageplan bzw. Lageplan, der von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder Katasteramt erstellt wurde
Welche Gebühren fallen an?

50 € bis 500 € je gebildetes bebautes Grundstück.

Rechtsgrundlage
  • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW)
  • Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)

 

 

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