Die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf, bedarf der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Höxter.
Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung
- Verhältnisse geschaffen würden, die den Vorschriften der BauO NRW 2018 oder den aufgrund der BauO NRW 2018 erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen (§ 7 (2) BauO NRW 2018),
- eines Grundstücks im Geltungsbereich eines Bebauungsplans Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Bebauungsplans widersprechen (§ 19 (2) BauGB).
Hinweise
Liegen bauordnungsrechtliche Verstöße vor, sind diese im Teilungsverfahren oder zusätzlich in einem eigenen Genehmigungsverfahren zu regeln. Hierzu kann es erforderlich sein, Bau- oder Abweichungsanträge zu stellen und/oder Baulasten eintragen zu lassen.