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Sonderbauten - wiederkehrende Prüfungen gemäß Technischer Prüfverordnung NRW

Allgemeine Informationen

Die Stadt Höxter ist als untere Bauaufsichtsbehörde für die Prüfung von Sonderbauten zuständig.

Gebäude besonderer Art und Nutzung sind nach Technischer Prüfverordnung NRW durch die Bauaufsicht wiederkehrend zu prüfen.
Diese Gebäude unterliegen einer besonderen Überwachung, da sich in ihnen eine größere Anzahl von Menschen und oder ein gewisses Klientel von Menschen aufhält.

Als Sonderbauten bezeichnet die BauO NRW bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung. Es handelt sich bei den Sonderbauten um Bauprojekte, die aufgrund ihrer Größe und Nutzung besonderen Anforderungen genügen müssen, wie zum Beispiel Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Versammlungsstätten, Schulen und Kindergärten.

Bei den wiederkehrenden Prüfungen wird unter anderem festgestellt, ob das Gebäude noch mit der Baugenehmigung, mit den zur Baugenehmigung verfügten Nebenbestimmungen und dem zur Genehmigung zugrunde liegenden Brandschutzkonzept übereinstimmt.

Die Sicherstellung des zweiten Rettungsweges wird überprüft.

Die technischen Anlagen und Einrichtungen wie beispielsweise die allgemeine Elektroanlage, lüftungstechnische Anlage, Brandmelde- und Alarmierungsanlage, Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsstromversorgung, Kennzeichnung der Rettungswege, Sprinkleranlage sowie Wandhydranten werden auf ihre Funktionstauglichkeit geprüft und Prüfsachverständigenberichte angefordert und ausgewertet.

Ein Abnahmebericht wird nach jeder wiederkehrenden Prüfung erstellt.
Dieser Bericht beinhaltet auch eine Zeitvorgabe zur Mängelbeseitigung.
Nach Mitteilung der Mängelbeseitigung durch die Betreiber, Eigentümer oder Gemeinden erfolgen abschließend Nachprüfungen durch die Bauaufsicht.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet.

Rechtsgrundlage
  • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW)
  • Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
  • Verordnung über den Bau- und Betrieb von Sonderbauten (SBauVO)
  • Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten (PrüfVO NRW)
  • Arbeitsstättenrichtlinien
  • Industriebaurichtlinie
  • Energieeinsparungsverordnung
  • Technische Baubestimmungen nach Deutscher Industrienorm
  • Sachverständigenverordnung
  • Bauprüfverordnung
  • Feuerungsverordnung
  • Schulbaurichtlinie
  • Leitungsanlagenrichtlinie
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