Bei einer zeitlich begrenzten Aufstellung sogenannter Fliegender Bauten ist eine Gebrauchsabnahme durch die Stadt Höxter nötig, sofern sie über 5 Meter hoch sind und von Besucherinnen und Besuchern betreten werden. Ebenso sind Zelte, die größer als 75 Quadratmeter sind, abnahmepflichtig. Die Abnahme ist zeitgerecht - mindestens 2 Tage vor Gebrauch – bei der Stadt Höxter zu beantragen.
Zu den Fliegenden Bauten zählen:
Karussells, Luftschaukeln, Riesenräder, Achterbahnen und Rutschbahnen, Tribünen, Buden, Zelte, bauliche Anlagen für artistische Vorführungen in der Luft, Bühnen und Überdachungen für Kabaretts und Konzerte.