Sie sind hier: Bauen & Wohnen / Bauordnung / Sonderbauten - Fliegende Bauten

Sonderbauten - Fliegende Bauten

Allgemeine Informationen

Bei einer zeitlich begrenzten Aufstellung sogenannter Fliegender Bauten ist eine Gebrauchsabnahme durch die Stadt Höxter nötig, sofern sie über 5 Meter hoch sind und von Besucherinnen und Besuchern betreten werden. Ebenso sind Zelte, die größer als 75 Quadratmeter sind, abnahmepflichtig. Die Abnahme ist zeitgerecht - mindestens 2 Tage vor Gebrauch – bei der Stadt Höxter zu beantragen.

Zu den Fliegenden Bauten zählen:
Karussells, Luftschaukeln, Riesenräder, Achterbahnen und Rutschbahnen, Tribünen, Buden, Zelte, bauliche Anlagen für artistische Vorführungen in der Luft, Bühnen und Überdachungen für Kabaretts und Konzerte.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Anzeige zur Gebrauchsabnahme für Fliegende Bauten

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet.

Rechtsgrundlage
  • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW)
  • Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
zurück

weiterlesen

Ansprechpartner