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Baulasten

Allgemeine Informationen

Die Stadt Höxter ist als untere Bauaufsichtsbehörde für die Eintragung von Baulasten, Löschung von Baulasten sowie die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis zuständig.

Baulasteintragung

Der Grundstückseigentümer kann durch eine Verpflichtungserklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde eine öffentlich-rechtliche Sicherung - sogenannte Baulast - auf sein Grundstück übernehmen. Eine Baulast soll die Voraussetzung für eine Baugenehmigung bzw. Teilungsgenehmigung schaffen und ist somit grundsätzlich vorhabenbezogen.

Baulastlöschung

Dem formlosen Antrag auf Baulastlöschung kann stattgegeben werden, wenn ein öffentlich-rechtliches Interesse an der Baulasteintragung nicht mehr besteht.

Baulastauskunft

Beim Kauf eines Grundstücks bzw. einer Immobilie kann es von Interesse sein, ob das Grundstück mit einer Baulast belegt wurde. Hierzu ist eine schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis möglich.
Der Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist formlos zu stellen. Das berechtigte Interesse ist nachzuweisen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Baulasteintragung

  • Antrag auf Baulasteintragung
  • amtlicher Lageplan, der von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder Katasteramt erstellt wurde.

Welche Gebühren fallen an?

50 € bis 250 € je Baulasteintragung

50 € bis 250 € je Baulastlöschung

 

Baulastenauskunft

  • 30 € je Grundstück, wenn keine Baulast vorhanden ist
  • 50 € bis 150 € je Grundstück, wenn eine Baulast vorhanden ist
Rechtsgrundlage
  • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke - Baunutzungsverordnung - (BauNVO)
  • Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO NRW)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW)
  • Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
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