Die Stadt Höxter ist als untere Bauaufsichtsbehörde für die Eintragung von Baulasten, Löschung von Baulasten sowie die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis zuständig.
Baulasteintragung
Der Grundstückseigentümer kann durch eine Verpflichtungserklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde eine öffentlich-rechtliche Sicherung - sogenannte Baulast - auf sein Grundstück übernehmen. Eine Baulast soll die Voraussetzung für eine Baugenehmigung bzw. Teilungsgenehmigung schaffen und ist somit grundsätzlich vorhabenbezogen.
Baulastlöschung
Dem formlosen Antrag auf Baulastlöschung kann stattgegeben werden, wenn ein öffentlich-rechtliches Interesse an der Baulasteintragung nicht mehr besteht.
Baulastauskunft
Beim Kauf eines Grundstücks bzw. einer Immobilie kann es von Interesse sein, ob das Grundstück mit einer Baulast belegt wurde. Hierzu ist eine schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis möglich.
Der Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist formlos zu stellen. Das berechtigte Interesse ist nachzuweisen.