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Baugenehmigung und Bauvoranfrage

Allgemeine Informationen

In der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) ist geregelt, welche Bauvorhaben einer Genehmigungspflicht unterliegen.

Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen und Einrichtungen einer Baugenehmigung bedarf. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht gibt es bei Vorhaben die ausdrücklich verfahrensfrei (§ 62 BauO NRW 2018) sind oder die der sogenannten Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW 2018) in einem gesonderten Verfahren unterliegen.

Bauvorhaben, die der Genehmigungspflicht unterliegen, werden im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren gemäß §64 BauO NRW 2018,  im normalen Baugenehmigungsverfahren gemäß §65 BauO NRW 2018 genehmigt.

Hinweis:

Auch genehmigungsfreie Vorhaben müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Hier empfiehlt sich eine Beratung durch die Abteilung Bauordnung.

Bei problematischen Bauvorhaben oder unklaren Grundstückssituationen kann es ratsam sein, vor einem kostenintensiven Bauantrag durch eine Bauvoranfrage konkrete Fragen zum Beispiel hinsichtlich der Bebaubarkeit des Grundstücks abklären zu lassen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bauantragsunterlagen:

  • Antragsformular
  • Auszug aus der Deutschen Grundkarte (Maßstab 1:5000) und der Flurkarte (Maßstab 1:500)
  • Lageplan (Maßstab 1:500) mit allen im Einzelfall erforderlichen Maßen, den Nachbargrundstücken und Nachbargebäuden
  • Bauzeichnungen (Maßstab 1:100), d.h. Grundrisse, Schnitte, Ansichten und eine Baubeschreibung, rechnerische Nachweise zur Vollgeschossigkeit und der Fußbodenhöhe über Gelände
  • Eintragung der Nutzung in die Zeichnungen und - im Falle einer gewerblichen Nutzung - die Betriebsbeschreibung
  • Berechnung der Wohn- und Nutzfläche in Quadratmetern und des umbauten Raumes in Kubikmetern
  • Angabe der Rohbau- (Neubau und Erweiterung) oder Herstellungskosten (Umbau und Nutzungsänderung)

Je nach Bauvorhaben oder Nutzung können weitere Unterlagen erforderlich sein wie beispielsweise ein Brandschutzkonzept oder ein Nachweis der Stellplätze.

Welche Gebühren fallen an?

Die Erteilung der Baugenehmigung ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe ist in der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW geregelt und richtet sich nach Art und Umfang des Bauvorhabens.

Rechtsgrundlage
  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
  • Baunutzungsverordnung (BauNVO)
  • Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
  • Gebührengesetz für das Land NRW (GebG NRW)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW)
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